Verletzt sich ein Arbeitnehmer bei einer von ihm angefangenen
Prügelei mit einem Arbeitskollegen am Arbeitsplatz, liegt kein
Arbeitsunfall vor.
LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 22.11.2017 –
L 1 U 1504/17
Der Kläger verlangt von der Berufsgenossenschaft die
Anerkennung einer Verletzung als Arbeitsunfall, die er im Rahmen
einer von ihm ausgehenden Prügelei mit einem Arbeitskollegen
am Arbeitsplatz erlitten hatte. Im November 2015 kam es in einem
Warenlager zu einer emotionalen Diskussion über
Arbeitsabläufe zwischen dem Kläger und einem
Arbeitskollegen. Nachdem sich die Situation zunächst beruhigt
hatte, kam es dann innerhalb des Warenlagers über eine gewisse
räumliche Distanz zwischen den Arbeitsplätzen hinweg zu
gegenseitigen Beschimpfungen und provozierenden Gesten. Der
Kläger verließ daraufhin seinen Arbeitsplatz, rannte auf
den Kollegen zu und rammte ihm seinen Kopf mit großer Wucht
in den Rumpf. Beide Arbeitskollegen gingen zu Boden. Der
Kläger zog sich einen