Dass Home Offices sowohl für den Arbeitnehmer als auch
für den Arbeitgeber viele Vorteile mit sich bringen
können, ist in der Arbeitswelt mittlerweile anerkannt. Dabei
stellt sich aber nicht nur die Frage, ob dem Arbeitnehmer ein
Rechtsanspruch auf Home Office zusteht (
Rechtsanspruch auf Home Office?). Vielmehr musste sich zuletzt
die Rechtsprechung mit der Frage auseinandersetzen, ob das
Weisungsrecht des Arbeitgebers auch beinhaltet, ob ein Home Office
dem Arbeitnehmer diktiert werden kann (LAG Berlin-Brandenburg,
Urteil vom 10.10.2018, Az. 17 Sa 562/18). Das Landesarbeitsgericht
beantwortete diese Frage dahingehend, dass das arbeitsvertragliche
Weisungsrecht aus § 106 GewO nicht auch das Recht umfasse, den
Arbeitnehmer einseitig zur Verrichtung der Tätigkeit in einem
– im konkreten Fall noch einzurichtenden – Home Office
verpflichten zu können.