Am 4.September2022 haben die Koalitionsparteien das dritte und
mit 65 Milliarden Euro umfangreichste Entlastungspaket mit
Entlastungsmaßnahmen für Bürgerinnen und
Bürger vorgestellt, hauptsächlich zur Abfederung
steigender Energiekosten. Die neuen Maßnahmen sollen
zügig umgesetzt werden – jedenfalls soweit die
Länder dabei nicht beteiligt werden müssen. Ein Teil
besteht darin, Unternehmen zu zusätzlichen Zahlungen an seine
Beschäftigten zu motivieren.
In dem Beschlusspapier des Koalitionsausschusses vom 3.
September 2022 heißt es, dass der Bund bereit sei, bei
zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre
Beschäftigten, einen Betrag von bis zu 3.000 Euro von der
Steuer und den Sozialversicherungsabgaben zu befreien. Hier werden
Erinnerungen an die Corona-Prämie wach, bei welcher der Bund
Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten ebenfalls von
der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben befreite. Allerdings
erstreckte sich die Befreiung gerade einmal auf die