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ARTICLE · 27 APRIL 2018

Werbeblocker zulässig – jedenfalls wettbewerbsrechtlich

Gestern fand am BGH die seit längerem mit Spannung erwartete Verhandlung über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Werbeblockers „AdBlock Plus" statt.

GermanyAntitrust/Competition Law

Gestern fand am BGH die seit längerem mit Spannung erwartete Verhandlung über die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Werbeblockers AdBlock Plus" statt. Gegenüber standen sich dort auf Klägerseite das deutsche Medienhaus Axel Springer und auf Beklagtenseite Eyeo, der Anbieter der kostenlosen Werbeblockersoftware AdBlock Plus".

Mit AdBlock Plus können Nutzer, die ihnen auf Internetseiten automatisch eingeblendete Werbung unterdrücken und die Inhalte der Seiten (z.B. journalistische Texte, Videos etc.) werbefrei konsumieren. Technisch setzt AdBlock Plus dies durch eine Blacklist um, deren Filter die Werbung automatisch blockiert. Werbungtreibende können dieses Blocken verhindern, indem sie sich auf eine von Eyeo bereitgestellte Whitelist aufnehmen lassen. Dies natürlich kostenpflichtig und unter Anwendung qualitativer Anforderungen, um als akzeptable Werbung" gelten zu können.

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