Gestern fand am BGH die seit längerem mit Spannung
erwartete Verhandlung über die wettbewerbsrechtliche
Zulässigkeit des Werbeblockers AdBlock Plus" statt.
Gegenüber standen sich dort auf Klägerseite das deutsche
Medienhaus Axel Springer und auf Beklagtenseite Eyeo, der Anbieter
der kostenlosen Werbeblockersoftware AdBlock
Plus".
Mit AdBlock Plus können Nutzer, die ihnen auf
Internetseiten automatisch eingeblendete Werbung unterdrücken
und die Inhalte der Seiten (z.B. journalistische Texte, Videos
etc.) werbefrei konsumieren. Technisch setzt AdBlock Plus dies
durch eine Blacklist um, deren Filter die Werbung automatisch
blockiert. Werbungtreibende können dieses Blocken verhindern,
indem sie sich auf eine von Eyeo bereitgestellte Whitelist
aufnehmen lassen. Dies natürlich kostenpflichtig und unter
Anwendung qualitativer Anforderungen, um als akzeptable
Werbung" gelten zu können.