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ARTICLE · 24 OCTOBER 2023

Market Intelligence Thought Leadership Award Winner

Arbeitsmarktkontrollen in der Schweiz

Die Schweiz hat am 1. Juni 2002 das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen. Dadurch dürfen EU- und Schweizer Staatsbürger innerhalb der EU...

European UnionEmployment and HR

Einleitung

Die Schweiz hat am 1. Juni 2002 das Personenfreizügigkeitsabkommen mit der Europäischen Union abgeschlossen. Dadurch dürfen EU- und Schweizer Staatsbürger innerhalb der EU und der Schweiz ihren Arbeits- und Aufenthaltsort frei wählen.

Zunächst wurde auf die vorgängige Kontrolle der Einhaltung der üblichen Arbeits- und Lohnbedingungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Bewilligung verzichtet. Allmählich wurde der Druck auf die einheimischen Arbeitskräfte und ihre Entlöhnung immer grösser, weshalb die flankierenden Massnahmen als Überwachungsmassnahmen eingeführt wurden. Das Gesetz über die entsandten Arbeitnehmenden (EntsG) bildet die rechtliche Grundlage der flankierenden Massnahmen. Dazu kommen auch die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge und der Erlass von Normalarbeitsverträgen.

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