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ARTICLE · 20 MARCH 2018

Verwaltungsstrafe - Immobiliengesellschaft als AIF

Die Immobiliengesellschaft ist ein "normaler" AIF; dies ist der Fall, wenn die Immobiliengesellschaft höchstens 50 % ihrer Erträge aus der Überlassung oder Übertragung von Immobilien an Dritte erwirtschaftet.

AustriaReal Estate and Construction

IMMOBILIENGESELLSCHAFT ALS AIF

Wie durch eine kürzlich veröffentlichte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2017 zu Gz W2102148720-1 bekannt wurde, hat die Finanzmarktaufsicht (FMA) im Jahr 2017 eine Immobiliengesellschaft (GmbH & Co KG) an der sich Anleger über KG-Anteile beteiligten und deren Zweck darin bestand, Immobilien in Österreich und Deutschland zu erwerben und anschließend wieder zu veräußern, als Alternativen Investmentfonds (AIF) eingestuft. Gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH wurde deshalb eine Verwaltungsstrafe wegen unerlaubten Verwaltens eines AIF ohne Konzession/Registrierung als Alternativer Investmentfonds Manager (AIFM) verhängt, gegen deren Höhe der Geschäftsführer Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhob.

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