Verplichtung zur E-Vergabe wird teilweise zum Stolperstein
Die Richtlinie 2014/24/EU bringt maßgebliche
Änderungen für Vergabeverfahren. Diese betreffen u. a.
die e-Vergabe, die grundsätzlich verpflichtend wird. Die
Umsetzung durch das neue Bundesvergabegesetz erfolgt
voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018. Die bisherige Praxis zeigt
bereits, dass die richtlinienkonforme vollelektronische Abwicklung
von Vergabeverfahren auch neue Probleme mit sich bringen kann:
AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN
LVwG Steiermark, 23.1.2017, LVwG 45.16-3476/2016, LVwG
44.16-3475/2016:
Die Auftraggeberin wollte ein einstufiges Verhandlungsverfahren
zur Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungen
führen. Im e-Vergabe-Portal war jedoch nur die Auswahl eines
zweistufigen Verhandlungsverfahrens oder eines offenen Verfahrens
gegeben. Die Auftraggeberin wählte das offene Verfahren und
führte zusätzlich bei den Bemerkungen an, dass das
Verfahren "angelehnt an die Bestimmungen des