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ARTICLE · 05 DECEMBER 2017

E-VERGABE – LANGSAM WIRD ES ERNST

Verplichtung zur E-Vergabe wird teilweise zum Stolperstein

AustriaGovernment, Public Sector

Verplichtung zur E-Vergabe wird teilweise zum Stolperstein

Die Richtlinie 2014/24/EU bringt maßgebliche Änderungen für Vergabeverfahren. Diese betreffen u. a. die e-Vergabe, die grundsätzlich verpflichtend wird. Die Umsetzung durch das neue Bundesvergabegesetz erfolgt voraussichtlich im ersten Halbjahr 2018. Die bisherige Praxis zeigt bereits, dass die richtlinienkonforme vollelektronische Abwicklung von Vergabeverfahren auch neue Probleme mit sich bringen kann:

AKTUELLE ENTSCHEIDUNGEN

LVwG Steiermark, 23.1.2017, LVwG 45.16-3476/2016, LVwG 44.16-3475/2016:

Die Auftraggeberin wollte ein einstufiges Verhandlungsverfahren zur Vergabe von nicht prioritären Dienstleistungen führen. Im e-Vergabe-Portal war jedoch nur die Auswahl eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens oder eines offenen Verfahrens gegeben. Die Auftraggeberin wählte das offene Verfahren und führte zusätzlich bei den Bemerkungen an, dass das Verfahren "angelehnt an die Bestimmungen des

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