Eine Novellierung des UVP-G1 wurde vom
BMK2 bereits seit längerem angekündigt.
Nunmehr schickte das BMK den Novellenentwurf bis zum 19.09.2022 in
Begutachtung. Medial stand vor allem die "Beschleunigung von
Genehmigungsverfahren" im Vordergrund. Die Novelle umfasst
aber weit mehr. Der gegenständliche Beitrag bietet eine erste
Orientierung.
Regelungsziele der Novelle
Die Ziele der umfassenden Novellierung des UVP-G sind ua:
- Steigerung der Verfahrenseffizienz
- Beschleunigung Verfahren von Vorhaben der Energiewende
- Herstellung von Unionsrechtskonformität
- Berücksichtigung zusätzlicher Wirkfaktoren und
Schutzgüter
- Erweiterung der UVP-Pflicht für bestimmte
Vorhabenstypen