Die lang andauernden Corona-Beschränkungen haben mit 19. Mai ein Ende, oder zumindest gibt es in vielen Bereichen weitreichende Lockerungen. Von der Hotellerie und Gastronomie über Freizeit- und Kultureinrichtungen bis hin zu Fitnessstudios. Allerdings kommen die Öffnungen nicht ohne entsprechende Regelungen. Was gilt es genau zu beachten? Wo kommen die 3G-Regeln zum Einsatz? Sind Reisen wieder uneingeschränkt möglich? DORDA-Partner und Verfassungsjurist Bernhard Müller liefert Antworten auf diese vieldiskutierten Fragen.
The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.
We operate a free-to-view policy, asking only that you register in order to read all of our content. Please login or register to view the rest of this article.






