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ARTICLE · 14 DECEMBER 2016

Berufung In Der Türkei

Kolcuoğlu Demirkan Koçaklı Attorneys at Law
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Die regionalen Berufungsgerichte, die zwar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 5235 am 1. Juni 2005 innerhalb von zwei Jahren errichtet werden sollten, haben erst am 20. Juli 2016...

TurkeyLitigation, Mediation & Arbitration

Die regionalen Berufungsgerichte, die zwar nach dem Inkrafttreten des Gesetzes Nr. 5235 am 1. Juni 2005 innerhalb von zwei Jahren errichtet werden sollten, haben erst am 20. Juli 2016 ihren Betrieb aufgenommen. Mit der Aufgabenübernahme der Berufungsgerichte ist die Türkei von einem zweistufigen Instanzenzug zu einem dreistufigen Instanzenzug übergegangen.

Im zweistufigen Instanzenzug wurden die Urteile der erstinstanzlichen Gerichte sowohl auf die Rechtsanwendung als auch auf die Tatsachenfeststellung vom Kassationshof überprüft. Heute werden die Urteile der erstinstanzlichen Gerichte von den regionalen Berufungsgerichten auf Rechtsanwendung und Tatsachenfeststellung überprüft und der Kassationshof überprüft lediglich auf Rechtsanwendungsfehler. Nachdem die regionalen Berufungsgerichte ihren Betrieb aufgenommen haben, wird der Kassationshof als Revisionsgericht" agieren.

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