Bitcoin, Tokens, ICO, Blockchain, Mining – Die Begriffe
rund um Kryptowährungen sind in aller Munde. Jedoch gibt es
zahlreiche offene Fragen und Unsicherheiten, vor allem in Bezug auf
die mehrwertsteuerliche Behandlung der einzelnen Transaktionen mit
digitalen Zahlungsmitteln. Dass die Eidgenössische
Steuerverwaltung (ESTV) sich bisher noch nicht offiziell zur
Thematik geäussert hat, macht die Sache nicht einfacher.
Der Mehrwertsteuer unterliegen die durch steuerpflichtige
Personen gegen Entgelt erbrachten Leistungen (Lieferungen oder
Dienstleistungen), sofern sie nicht von der Steuer ausgenommen sind
(Art. 18 Abs. 1 MWSTG). Eine typische mehrwertsteuerpflichtige
Leistung stellt den Verkauf einer Ware im Inland dar. Werden
hingegen Mittel ausgerichtet, ohne dass eine Gegenleistung erbracht
wird, liegt kein Leistungsverhältnis im Sinne der
Mehrwertsteuer vor. Solche Mittel (sog. Nicht-Entgelte) unterliegen
deshalb nicht der Mehrwertsteuer.