Share on LinkedInShare on LinkedIn

ARTICLE · 02 APRIL 2020

Verträge In Der Krise

Grundsätzlich bleiben Verträge trotz der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 rechtsverbindlich, d.h. die vertraglichen Pflichten bleiben bestehen und sind zu erfüllen.

SwitzerlandCoronavirus (COVID-19)

WAS IST BEI VERTRÄGEN IN DER AKTUELLEN KRISE ZU BEACHTEN?

Grundsätzlich bleiben Verträge trotz der behördlichen Massnahmen zur Eindämmung von COVID-19 rechtsverbindlich, d.h. die vertraglichen Pflichten bleiben bestehen und sind zu erfüllen. Die aktuellen behördlichen Anordnungen können jedoch die Vertragsparteien vor enorme Schwierigkeiten bei der Erfüllung der Verträge stellen oder diese gar verunmöglichen. Dabei stellt sich die Frage, welche Partei die daraus resultierenden Folgen von verspätet oder gar nicht erbrachten Leistungen (sog. Leistungsstörungen) zu tragen hat.

Zur Beantwortung dieser Frage ist in erster Linie immer die konkrete vertragliche Regelung heranzuziehen und danach zu prüfen, ob die Vertragsparteien für den Fall von Leistungsstörungen bei unvorhergesehenen und ungewöhnlichen Ereignissen eine entsprechende Regelung vereinbart haben. So enthalten bspw. M&A-Verträge zum Teil eine «material adverse change»-Klausel, welche den Parteien das

We operate a free-to-view policy, asking only that you register in order to read all of our content. Please login or register to view the rest of this article.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

See more popular content from