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ARTICLE · 24 SEPTEMBER 2021

CONVINUS Global Mobility Alert Week 38

Die schweizerische Bundesregierung hat per 20. September 2021 neue grenzsanitarische Massnahmen für die Einreise eingeführt, welche die grenzüberschreitende Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen.

GlobalCoronavirus (COVID-19)

Schweiz / 23. September 2021

Neue grenzsanitarische Massnahmen für die Einreise

Die schweizerische Bundesregierung hat per 20. September 2021 neue grenzsanitarische Massnahmen für die Einreise eingeführt, welche die grenzüberschreitende Ausbreitung des Coronavirus verhindern sollen. Die neuen Massnahmen beinhalten folgende Regelungen:

  • Alle geimpften, genesenen und negativ getesteten Personen müssen bei der Einreise in die Schweiz das Einreiseformular «Passenger Locator Form, SwissPLF» vollständig ausfüllen.
  • Alle Personen, welche nicht geimpft oder genesen sind, müssen bei der Einreise in die Schweiz einen negativen Antigen- oder PCR-Test vorweisen.
  • Alle nicht geimpften oder genesenen Personen müssen sich nach ihrem vier- bis siebentägigen Aufenthalt in der Schweiz nochmals kostenpflichtig testen lassen.

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