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ARTICLE · 26 JULY 2017

Kartellrecht nicht unterminieren

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Moderne Kartellgesetze enthalten in der Regel eine «Bagatellklausel». Abreden über denWettbewerb mit bloss geringfügigen Wirkungen brauchen von den Behörden nicht unbedingt aufgegriffen...

SwitzerlandAntitrust/Competition Law

Moderne Kartellgesetze enthalten in der Regel eine «Bagatellklausel». Abreden über denWettbewerb mit bloss geringfügigen Wirkungen brauchen von den Behörden nicht unbedingt aufgegriffen und vertieft untersucht zu werden (De-minimis- Prinzip). Gemäss dem schweizerischen Kartellgesetz ist zu entscheiden, ob ein bestimmter Sachverhalt sich auf den Wettbewerb «erheblich» auswirkt. Für die helvetische Spielart derBagatellklausel wird teilweise seit langem eine im internationalen Vergleich besondere Auslegung gefordert. Das Kriterium der Erheblichkeit bezwecke nicht bloss die Aussonderung von Bagatellfällen, sondern sei «Kernthema der materiellrechtlichen Prüfung».

Die praktische Bedeutung der Frage kann anhand derWeko-Entscheide zum VW/Audi-Fall von 2000 einerseits und zum BMW-Fall von 2012 andererseits veranschaulicht werden. Der BMW-Entscheid der Weko wurde 2015 vom Bundesverwaltungsgericht (BVGer) aufrechterhalten und liegt jetzt beim Bundesgericht. In beiden Fällen

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