2016 wurden in Russland hunderte Unternehmen mit Geldbußen
wegen Korruptionsdelikten belegt. Nur die wenigsten Unternehmen
konnten durch den Nachweis hinreichender Maßnahmen zur
Korruptionsvermeidung eine Befreiung von der Geldbuße
erreichen. Im Übrigen untersuchen russische
Staatsanwaltschaften derzeit auch ohne konkreten Anlass, ob
Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebenen
Compliance-Maßnahmen durchführen. Ist dies nicht der
Fall, erheben sie Klage auf Durchführung der Maßnahmen.
Auch ausländische Unternehmen könnten zunehmend in den
Fokus russischer Staatsanwaltschaften geraten. Denn 2016 sind in
der Russischen Föderation Gesetzesänderungen zur
exterritorialen Zuständigkeit bei der Strafverfolgung
ausländischer Unternehmen in Kraft getreten. Zudem wurde die
Strafbarkeit der Bestechung im privaten Sektor erweitert. Auch die
Bekämpfung von Geldwäsche hat sich der russische
Gesetzgeber auf die Fahne geschrieben: Aufgrund von Änderungen
des Geldwäschegesetzes sind