Ab dem 1. Mai 2025 wird der auf die Arbeitnehmerlöhne
anwendbare Index von 944,43 auf 968,04 erhöht.
Diese Indexerhöhung beinhaltet eine obligatorische
Erhöhung von 2,5% auf Bruttolöhne, die im Rahmen von
Arbeitsverträgen gezahlt werden, die dem luxemburgischen Recht
unterliegen.
Die automatische Lohnindexierung ist ein Mechanismus, mit dem
die Gehälter an die Entwicklung der Lebenshaltungskosten
angepasst werden, die vom STATEC1 ermittelt werden.
Somit werden die Gehälter automatisch angehoben, sobald der
Verbraucherpreisindex im vorangegangenen Halbjahr um mindestens
2,5% gestiegen ist. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den durch
die Inflation verursachten Kaufkraftverlust mittels einer
Erhöhung des Arbeitnehmereinkommens auszugleichen.