Share on LinkedInShare on LinkedIn

ARTICLE · 27 MAY 2020

Doppelte Staatsbürgerschaft Bei Einbürgerung?

Im Liechtensteinischen Landtag wird derzeit intensiv an einer Änderung des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) gearbeitet. Anstoss für die geplante Reform war...

LiechtensteinGovernment, Public Sector

Im Liechtensteinischen Landtag wird derzeit intensiv an einer Änderung des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) gearbeitet. Anstoss für die geplante Reform war eine parlamentarische Motion, welche den Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft bei Einbürgerungen ermöglichen soll. 16 der 25 Landtagsabgeordneten sprachen sich für die Umsetzung der Motion aus. Zur Debatte standen unterschiedliche Lösungsansätze, die Regierung hat nun dem Landtag einen Gesetzesentwurf vorgelegt.

In Zukunft sollen EWR- und Schweizer Staatsangehörige ihre alte Staatsbürgerschaft nach der Einbürgerung behalten können. Voraussetzung ist, dass auch im Herkunftsstaat doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt sind (Prinzip der Reziprozität). Drittstaatangehörige müssen weiterhin ihre alte Staatsbürgerschaft ablegen. Diese Ungleichbehandlung warf verfassungsrechtliche Bedenken auf, weshalb ein verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben wurde.

We operate a free-to-view policy, asking only that you register in order to read all of our content. Please login or register to view the rest of this article.

The content of this article is intended to provide a general guide to the subject matter. Specialist advice should be sought about your specific circumstances.

See more popular content from