Im Liechtensteinischen Landtag wird derzeit intensiv an einer
Änderung des Bürgerrechtsgesetzes (BüG) gearbeitet.
Anstoss für die geplante Reform war eine parlamentarische
Motion, welche den Erwerb einer doppelten Staatsbürgerschaft
bei Einbürgerungen ermöglichen soll. 16 der 25
Landtagsabgeordneten sprachen sich für die Umsetzung der
Motion aus. Zur Debatte standen unterschiedliche
Lösungsansätze, die Regierung hat nun dem Landtag einen
Gesetzesentwurf vorgelegt.
In Zukunft sollen EWR- und Schweizer Staatsangehörige ihre
alte Staatsbürgerschaft nach der Einbürgerung behalten
können. Voraussetzung ist, dass auch im Herkunftsstaat
doppelte Staatsbürgerschaften erlaubt sind (Prinzip der
Reziprozität). Drittstaatangehörige müssen weiterhin
ihre alte Staatsbürgerschaft ablegen. Diese Ungleichbehandlung
warf verfassungsrechtliche Bedenken auf, weshalb ein
verfassungsrechtliches Gutachten in Auftrag gegeben wurde.