Keine Innovationsabgabe zu zahlen
Mikro- und Kleinunternehmen müssen keine Innovationsabgabe
zahlen (mittelständische Unternehmen hingegen müssen
dies). Die Innovationsabgabe – zusammen mit der lokalen
Gewerbesteuer – stellt für viele Unternehmen eine
höhere Steuerlast dar als die Körperschaftsteuer.
Keine Transferpreisdokumentation
erforderlich
Mikro- und Kleinunternehmen müssen keine
Transferpreisdokumentation erstellen (mittelständische
Unternehmen hingegen müssen dies). Dadurch können sie
erhebliche Kosten einsparen.
Investitionssteuergrundlagenermäßigung
verfügbar
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können eine
Investitionssteuergrundlagenermäßigung in Anspruch
nehmen, wenn sie zuvor noch nicht genutzte Immobilien
(einschließlich Renovierungen, Erweiterungen, Umnutzungen
oder Umbauten, die den Anschaffungswert der Immobilie erhöhen)
oder zuvor noch nicht genutzte technische Ausrüstungen,
Maschinen, Fahrzeuge sowie Software-Nutzungsrechte