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ARTICLE · 26 JANUARY 2018

Memorandum

Wir erörtern nachstehend eventuelle Anmelde- und sonstige Pflichten des Geschäftsführers einer ungarischen Kft.

HungaryStrategy

Wir erörtern nachstehend eventuelle Anmelde- und sonstige Pflichten des Geschäftsführers einer ungarischen Kft.

1 Anmeldepflicht: Wohnsitz in Ungarn

Der Geschäftsführer einer ungarischen Gesellschaft ist gesetzlich nicht verpflichtet, in Ungarn wohnhaft zu sein, bzw. über eine Anmeldeadresse zu verfügen.

Gerade um die Problematik der Zustellung der öffentlichen Dokumente zu gewährleisten, hat der ungarische Gesetzgeber das Rechtsinstitut des Zustellungsbevollmächtigten eingeführt (kurz und bündig zusammen gefasst operiert der Zustellungsbevollmächtigter als lebende Postbox des Geschäftsführers in Ungarn). Daher ist eine gesonderte Meldeadresse nicht erforderlich.

Unseres Erachtens kann dieses Gerücht" darauf zurückgeleitet werden, dass zur Zeiten der östlichen EU-Erweiterung ein Beschluss Nr. 2005/106 des Europäischen Rates verabschiedet worden ist, laut welchem bestimmte Derogationen hinsichtlich dem Wohnort der Geschäftsführer erlaubt worden waren. Unter

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