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ARTICLE · 23 JULY 2019

Kryptowährungen im Nachlass – was nun?

Kryptowährungen, vor allem Bitcoin als die wohl bekannteste unter ihnen sind in jüngster Vergangenheit vielfach in Erscheinung getreten. Besonders spektakulär auch der Fall des

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Kryptowährungen, vor allem Bitcoin als die wohl bekannteste unter ihnen sind in jüngster Vergangenheit vielfach in Erscheinung getreten. Besonders spektakulär auch der Fall des im April 2018 verstorbenen US Krypto-Millionärs, dessen Erben mangels Kenntnis von Zugangsdaten nicht über das geschätzte Guthaben von 250 Millionen US Dollar verfügen konnten. Daher soll nachfolgend die Frage nach der Vererbbarkeit von Kryptowährungen beziehungsweise nach Kryptowährungen in der Nachlassplanung im Vordergrund stehen.

Mit dem Tod geht die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse einer Person unter Einbeziehung der Verbindlichkeiten auf die Erben über (sog. Universalsukzession, § 1922 BGB). Dies gilt auch für den digitalen Nachlass, d.h. für die Gesamtheit der Rechtsverhältnisse des Erblassers betreffend informationstechnischer Systeme einschließlich des gesamten Datenbestandes". Unproblematisch ist damit die Vererbbarkeit von im Eigentum des Erblassers stehender

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