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ARTICLE · 10 OCTOBER 2023

Market Intelligence Thought Leadership Award Winner

BaFin Veröffentlicht 7. MaRisk-Novelle

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin") hat erneut die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken („MaRisk") aktualisiert.

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ÜBERBLICK

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin") hat erneut die Mindestanforderungen an das Risikomanagement der Banken (MaRisk") aktualisiert. Mit Veröffentlichung der Neufassung am 29.06.2023 tritt bereits die 7. MaRisk-Novelle in Kraft. Sie dient der Umsetzung der Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde (EBA"), integriert jedoch auch Neuregelungen und Anpassungen hinsichtlich des Risikomanagements von Banken bezüglich eigener Immobilien, des Wertpapierhandels im Homeoffice und Nachhaltigkeitsaspekten.

ALLGEMEIN

Die MaRisk werden als Rundschreiben auf der Webseite der BaFin veröffentlicht und stellen in Konkretisierung von § 25a des Kreditwesengesetzes verbindliche Verwaltungsanweisungen an Kreditinstitute im Hinblick auf deren Risikomanagement dar.

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