Corona macht's möglich! In Kürze soll es die
Möglichkeit geben, Aktien auf der Basis eines stark
verkürzten Prospekt
(Wiederaufbauprospekt", oder auch
Kurzprospekt") anzubieten und/oder an der
Börse zuzulassen. Diese Privilegierung ist auf 18 Monate
befristet und soll Emittenten die Möglichkeit geben, schnell
und kostengünstig Eigenkapital aufzunehmen und eine
Verschuldung zu reduzieren.
Der Kurzprospekt ist aber auch für andere Gesellschaften
interessant, wenn deren aktuelle Möglichkeiten der
prospektfreien Aktienausgabe wegen der damit verbundenen
Beschränkungen nicht ausreichen oder wenn sie diese
Möglichkeit in den letzten 12 Monaten bereits
ausgeschöpft haben.
Wir erläutern nachstehend, welche Voraussetzungen für
die erleichterte Ausgabe und Zulassung erfüllt sein
müssen und welche Möglichkeiten der Kurzprospekt
bietet.