Ganz unbestritten gibt es in der M&A-Transaktionspraxis
gewisse Marktstandards. Auch wenn man über die Details heftig
diskutieren kann, wird niemand bestreiten wollen, dass zum Beispiel
die Vereinbarung bestimmter Verhaltenspflichten des Verkäufers
zwischen Signing und Closing, die Regelung einzelner
Haftungsprivilegien zugunsten des Verkäufers oder die
Belastung eines strategischen Verkäufers mit einem
nachvertraglichen Wettbewerbsverbot per se Standard" sind. Auf
etwas dünneres Eis begibt sich jedoch unter Umständen
eine Partei, die unter Verweis auf Marktstandards eine bestimmte
inhaltliche Ausgestaltung von Regelungen durchsetzen will.
Einerseits ist es vielfach fraglich, ob es im Einzelfall
wirklich den" Marktstandard gibt. Einschlägige
Untersuchungen von M&A-Beratern und Kanzleien, aber auch die
eigenen Erfahrungen zeichnen vielfach ein weitaus differenzierteres
Bild über die Verwendung vermeintlich typischer Klauseln, als
es die Gegenseite weismachen will. Und