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ARTICLE · 27 JULY 2018

Transaktionspraxis: „Das Ist Doch Marktstandard …"

Ganz unbestritten gibt es in der M&A-Transaktionspraxis gewisse Marktstandards. Auch wenn man über die Details heftig diskutieren kann, wird niemand bestreiten wollen ...

GermanyCorporate/Commercial Law

Ganz unbestritten gibt es in der M&A-Transaktionspraxis gewisse Marktstandards. Auch wenn man über die Details heftig diskutieren kann, wird niemand bestreiten wollen, dass zum Beispiel die Vereinbarung bestimmter Verhaltenspflichten des Verkäufers zwischen Signing und Closing, die Regelung einzelner Haftungsprivilegien zugunsten des Verkäufers oder die Belastung eines strategischen Verkäufers mit einem nachvertraglichen Wettbewerbsverbot per se Standard" sind. Auf etwas dünneres Eis begibt sich jedoch unter Umständen eine Partei, die unter Verweis auf Marktstandards eine bestimmte inhaltliche Ausgestaltung von Regelungen durchsetzen will.

Einerseits ist es vielfach fraglich, ob es im Einzelfall wirklich den" Marktstandard gibt. Einschlägige Untersuchungen von M&A-Beratern und Kanzleien, aber auch die eigenen Erfahrungen zeichnen vielfach ein weitaus differenzierteres Bild über die Verwendung vermeintlich typischer Klauseln, als es die Gegenseite weismachen will. Und

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