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ARTICLE · 01 NOVEMBER 2018

3D-Druck und Produkthaftung: wer haftet?

Nach dem Produkthaftungsrecht in der Europäischen Union haften Hersteller von Produkten verschuldensunabhängig, wenn ein Produkt unsicher ist und dies zu einer Verletzung bestimmter Rechtsgüter führt ...

GermanyConsumer Protection
Oliver Korte
Oliver Korte

Nach dem Produkthaftungsrecht in der Europäischen Union haften Hersteller von Produkten verschuldensunabhängig, wenn ein Produkt unsicher ist und dies zu einer Verletzung bestimmter Rechtsgüter führt (Leben, Körper, Gesundheit, privat genutzte Gegenstände). Andere Personen als Hersteller haften nur unter zusätzlichen Voraussetzungen.

Der Herstellerbegriff ist daher zentral im Produkthaftungsrecht. Werden Produkte im 3D-Druck hergestellt, ändern sich ggf. die Rollen, die es in der herkömmlichen Wertschöpfungskette (Zulieferer-Hersteller-Händler-Nutzer) gibt. Groß- und Einzelhändler kommen ggf. nicht vor, dafür kommen weitere Akteure dazu, wie der Ersteller der CAD-Datei, die die individuellen Befehle zur Steuerung des 3D-Druckers enthält und derjenige, der das Endprodukt ausdruckt (ein privater oder gewerblicher Nutzer oder ein zusätzlich eingeschalteter Dienstleister).

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