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ARTICLE · 29 APRIL 2016

Aus Safe Harbor Wird Privacy Shield: Folgen Des Urteils Des EuGH i.S. Schrems

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep Ltd
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Nicht abschliessend klar istaber, ob andere Grundlagen, die in der europäischen Datenschutz-Richtlinie vorgesehen sind, weiterhin Datentrans-fers in die USA rechtfertigen können.

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Zum Urteil des EuGH in der Rechtssache C-362/14 vom 6. Oktober 2015, Maximilian Schrems vs. Data Protection Commissioner

Der EuGH erklärte die Entscheidung der Europäischen Kommission für ungültig, welche das US-ame-rikanische Recht aufgrund des Safe-Harbor-Abkommens als angemessen anerkannt und dadurch eine Grundlage für die Datenübermittlung an zertifizierte US-amerikanische Unternehmen geschaffen hatte. Die Safe-Harbor-Zertifizierung eines US-Unternehmens kann daher keine Datentransfers aus Europa zu diesem Unternehmen mehr legitimieren. Nicht abschliessend klar ist aber, ob andere Grundlagen, die in der europäischen Datenschutz-Richtlinie vorgesehen sind, weiterhin Datentrans-fers in die USA rechtfertigen können. Ob der Nachfolger des Safe-Harbor-Abkommens, der «EU-US Privacy Shield», die vom EuGH aufgezeigten Mängel des Safe-Harbor-Abkommens beseitigen kann, ist heute ebenfalls noch offen. Dieser Bericht fasst das Urteil des EuGH zusammen und nimmt zu des-sen

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