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ARTICLE · 22 FEBRUARY 2022

BREXIT – Was Das Uns Bedeutet

Das Vereinigte Königreich (VK) ist aus der EU zum 1. Februar 2020 ausgetreten und zwischen dem Austritt und dem 31. Dezember 2020 galt die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase.

European UnionGovernment, Public Sector

Das Vereinigte Königreich (VK) ist aus der EU zum 1. Februar 2020 ausgetreten und zwischen dem Austritt und dem 31. Dezember 2020 galt die im Austrittsabkommen festgelegte Übergangsphase.

Seit dem 01. Januar 2021 war das Vereinigte Königreich nicht mehr Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion. Damit hat sich das Verhältnis der EU zum Vereinigten Königreich entschieden geändert.

1.) Präferenzielle Ursprungsregeln

Der Brexit hat auch Konsequenzen für präferenzielle Ursprungsregelungen: Waren des VK sind nach Ablauf der Übergangsfrist keine EU-Waren mehr und folglich nicht mehr präferenzberechtigt. Das gilt nach Ansicht der EU auch für VK-Waren, die sich bereits vor dem Brexit im Gebiet der EU 27 befinden. Dies hat Auswirkungen auf die Präferenzkalkulation: Vormaterialien aus dem VK gelten damit als Vormaterialien ohne Ursprung und Be- und Verarbeitungen im VK sind nicht (mehr) ursprungsbegründend. Gegebenenfalls müsste die Präferenzkalkulation neu

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