1. Einleitung
Am 31.10.2023 wurde die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU
("Renewable Energy Directive III" bzw
"RED III") im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Kundmachung und somit
am 20.11.2023 in Kraft.
Mit der RED III wurde die RED II aus dem Jahr 2018 umfassend
novelliert. Durch diese Novelle soll der Druck auf die
Mitgliedstaaten verstärkt werden, den Ausbau und Einsatz
erneuerbarer Energieressourcen deutlich zu erhöhen. Die
Richtlinie ist daher nicht nur für den Energiesektor relevant,
sondern enthält auch maßgebliche Neuerungen für
weitere Sektoren wie insb Industrie, Verkehr, Gebäude und
Wärme/Kälte bis hin zur Land- und Forstwirtschaft, die ua
von neuen Regelungen über Biomasse betroffen ist.