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ARTICLE · 21 JUNE 2021

Das Homeoffice-Maßnahmenpaket 2021

Seit Ausbruch der COVID-19-Krise hat Arbeit im Homeoffice stark zugenommen. Mit dem lange angekündigten Homeoffice-Maßnahmenpaket 2021 wurden wesentliche Anpassungen im Arbeitsrecht...

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Seit Ausbruch der COVID-19-Krise hat Arbeit im Homeoffice stark zugenommen. Mit dem lange angekündigten Homeoffice-Maßnahmenpaket 2021 wurden wesentliche Anpassungen im Arbeitsrecht und im Steuerrecht vorgenommen.

Nach der gesetzlichen Definition liegt Arbeit im Homeoffice vor, wenn ein Arbeitnehmer regelmäßig Arbeitsleistungen in der Wohnung erbringt (§ 2h Abs 1 AVRAG). Der Begriff Wohnung umfasst nach den Gesetzesmaterialien auch ein Wohnhaus, den Nebenwohnsitz oder eine Wohnung (ein Wohnhaus) eines nahen Angehörigen. Die neuen Regelungen gelten somit bewusst nicht für andere Formen des Mobile Working", z.B. im öffentlichen Co-WorkingSpace. Das bedeutet aber freilich nicht, dass solche flexiblen Arbeitsformen nicht trotzdem vereinbart werden dürften, nur gelten dann eben die Regelungen des Homeoffice-Maßnahmenpakets nicht.

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