Co-authored by Gunther Thaler, Confide
Die Geltendmachung von wechselseitigen Ansprüchen (Claims)
zwischen Auftraggeber (AG) und Auftragnehmer (AN) ist in
großen Bauprojekten unvermeidbar. Aufgrund der
Komplexität der Bauverfahren mit vielen
Schnittstellen/Beteiligten und in der Regel langen
Projektlaufzeiten kommt es auch bei bester Planung zu
nachträglichen Ansprüchen der Beteiligten. Claims an sich
bedeuten zunächst noch keine Streitigkeit, sie gehören
zum täglichen Bauablauf. Aus ungelösten oder
zurückgewiesenen Claims kann jedoch eine Streitigkeit
entstehen (siehe dazu: In order to constitute a dispute, a claim
must have been made, which has been rejected" [ICC
International Court of Arbitration Bulletin 74, Case N° 5898
(1989)]).