Was bedeuten die Begriffe "Neuheit" und
"Eigenart" und warum sind sie so wichtig?
Wie bereits in unserem Blogartikel vom 23. April 2024
abschließend kurz erwähnt (Link), gibt es einige
Kriterien, die zu beachten sind, um die Rechtsbeständigkeit
einer Geschmacksmustereintragung zu gewährleisten.
Ein Geschmacksmuster sollte nicht nur neu sein und neu bleiben
…
Nach österreichischem Recht und Unionsrecht ist
grundsätzlich die sogenannte Neuheitsschonfrist von zwölf
Monaten vor dem Anmeldetag oder dem Prioritätstag eines
Geschmacksmusters vorgesehen. Diese Zeitspanne beginnt, sobald das
Design erstmals veröffentlicht wurde. Die sogenannte
Offenbarung (Veröffentlichung) des Designs kann
grundsätzlich an jedem Ort der Welt geschehen, wobei
maßgeblich ist, ob die Fachkreise des EWR betreffend solche
Designs im normalen Geschäftsverlauf darauf aufmerksam werden
konnten. Relevant sind zudem nicht nur physische (zB in einem
Printmedium, Ausstellung auf einer Messe,