Mit 1.1.2019 hat die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA)
ihre Tätigkeit als einheitliche Sicherungseinrichtung
gemäß § 1 Abs 1 Z 1 des Bundesgesetzes über
die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei
Kreditinstituten (ESAEG) aufgenommen. Sie ist für die
Entschädigung von Einlagen in Höhe von nunmehr EUR 175
Mrd. verantwortlich; die Sicherungssumme pro Kunde und Bank
beträgt idR EUR 100.000.
Da der Gesetzgeber der Wirtschaftskammer Österreich (WKO)
auftrug, zeitgerecht eine einheitliche Sicherungseinrichtung
einzurichten, wurde die ESA bereits Ende 2017 gegründet.
Ursprünglich gehörten ihr nur die Kreditinstitute aus dem
Sektor der Banken und Bankiers, der Volksbanken und der
Hypothekenbanken an. Im Sommer 2018 traten ihr auch alle
Raiffeisenbanken bei, sodass die ESA mittlerweile fast die gesamte
österreichische Kreditwirtschaft umfasst. Neben den
Raiffeisenbanken, Privatbanken, Volksbanken und Hypothekenbanken
sind aber auch alle Bausparkassen, alle