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ARTICLE · 08 JULY 2019

Einlagensicherung neu

Mit 1.1.2019 hat die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. ihre Tätigkeit als einheitliche Sicherungseinrichtung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 des Bundesgesetzes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten ...

AustriaFinance and Banking

Mit 1.1.2019 hat die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) ihre Tätigkeit als einheitliche Sicherungseinrichtung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 des Bundesgesetzes über die Einlagensicherung und Anlegerentschädigung bei Kreditinstituten (ESAEG) aufgenommen. Sie ist für die Entschädigung von Einlagen in Höhe von nunmehr EUR 175 Mrd. verantwortlich; die Sicherungssumme pro Kunde und Bank beträgt idR EUR 100.000.

Da der Gesetzgeber der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) auftrug, zeitgerecht eine einheitliche Sicherungseinrichtung einzurichten, wurde die ESA bereits Ende 2017 gegründet. Ursprünglich gehörten ihr nur die Kreditinstitute aus dem Sektor der Banken und Bankiers, der Volksbanken und der Hypothekenbanken an. Im Sommer 2018 traten ihr auch alle Raiffeisenbanken bei, sodass die ESA mittlerweile fast die gesamte österreichische Kreditwirtschaft umfasst. Neben den Raiffeisenbanken, Privatbanken, Volksbanken und Hypothekenbanken sind aber auch alle Bausparkassen, alle

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