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ARTICLE · 27 APRIL 2021

Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?

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Seit 15.4.2021 ist die Delegierte Verordnung über die Mindestinhalte von prospektersetzenden Dokumenten bei Übernahmen im Wege eines Tauschangebots, Verschmelzungen und Spaltungen in allen Mitgliedstaaten der EU anwendbar.

AustriaCorporate/Commercial Law

Neuerungen beim prospektersetzenden Dokument bei Übernahmen, Verschmelzungen und Spaltungen

Seit 15.4.2021 ist die Delegierte Verordnung über die Mindestinhalte von prospektersetzenden Dokumenten bei Übernahmen im Wege eines Tauschangebots, Verschmelzungen und Spaltungen in allen Mitgliedstaaten der EU anwendbar. Damit sollen die Anforderungen an das prospektersetzende Dokument in allen EU-Mitgliedstatten harmonisiert werden. Ob es damit zu Vereinfachungen und Kostenersparnissen kommt, erscheint – insbesondere im Vergleich zu den bisherigen österreichischen Vorgaben – zweifelhaft.

Wer Wertpapiere öffentlich anbieten oder diese zum Handel an einer Börse (geregelter Markt) zulassen möchte, muss dazu einen Prospekt nach der EU-Prospektverordnung veröffentlichen. Ein solcher Prospekt enthält umfassende und detaillierte Informationen über den Emittenten, dessen Geschäfts- und Finanzlage und die betreffenden Wertpapiere. Dementsprechend aufwändig ist die Erstellung

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