Mit 30.06.2023 enden in Österreich die letzten
Covid-Maßnahmen, virtuelle Versammlungen von Gesellschaften
soll es aber auch in Zukunft noch geben
Abstract
Im Zuge der Covid-Gesetzgebung wurde es vorübergehend
ermöglicht, Gesellschafterversammlungen virtuell abzuhalten.
Die entsprechenden gesetzlichen Grundlagen wurden bislang immer nur
für ein halbes Jahr verlängert. Ende e besondere
Bedeutung im Zusammenhang mit virtuellen Gesellschafterversammlung
zu. Mögliche Gestaltungsspielräume in
Gesellschaftsverträgen sollten bereits jetzt geprüft und
ausgenützt werden, damit auch in Zukunft noch virtuelle
Gesellschafterversammlungen in der gewünschten Weise
abgehalten werden können.