Die gesetzliche Frist für die erstmalige Meldung zum
Wirtschaftliche Eigentümer Register ist am 1.6.2018
abgelaufen. Mit Informationsschreiben vom 14.5.2018 (GZ.:
BMF-460000/0010-III/6/2018) hat das BMF als Registerbehörde
mitgeteilt, dass der erste Lauf des automationsunterstützten
Zwangsstrafenverfahrens auf den 16.8.2018 verschoben wird. Faktisch
war dies eine Verlängerung der Meldefrist für die
erstmaligen Meldungen an das Register der wirtschaftlichen
Eigentümer bis zum 15.8.2018.
Mit Informationsschreiben vom 11.9.2018 (GZ.:
BMF-460000/0025-III/6/2018) hat das BMF den erfolgreichen Abschluss
der Phase der erstmaligen Meldungen bekanntgegeben. Demnach sind
von insgesamt 350.359 Rechtsträgern 278.820 von der
Meldepflicht befreit, da ihre wirtschaftlichen Eigentümer
automationsunterstützt aus anderen bestehenden Registern in
das Register der wirtschaftlichen Eigentümer übernommen
wurden. Bei den verbleibenden 71.539 meldepflichtigen
Rechtsträgern wurde eine