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ARTICLE · 21 SEPTEMBER 2018

Update zum WiEReG

Die gesetzliche Frist für die erstmalige Meldung zum Wirtschaftliche Eigentümer Register ist am 1.6.2018 abgelaufen.

AustriaCorporate/Commercial Law

Die gesetzliche Frist für die erstmalige Meldung zum Wirtschaftliche Eigentümer Register ist am 1.6.2018 abgelaufen. Mit Informationsschreiben vom 14.5.2018 (GZ.: BMF-460000/0010-III/6/2018) hat das BMF als Registerbehörde mitgeteilt, dass der erste Lauf des automationsunterstützten Zwangsstrafenverfahrens auf den 16.8.2018 verschoben wird. Faktisch war dies eine Verlängerung der Meldefrist für die erstmaligen Meldungen an das Register der wirtschaftlichen Eigentümer bis zum 15.8.2018.

Mit Informationsschreiben vom 11.9.2018 (GZ.: BMF-460000/0025-III/6/2018) hat das BMF den erfolgreichen Abschluss der Phase der erstmaligen Meldungen bekanntgegeben. Demnach sind von insgesamt 350.359 Rechtsträgern 278.820 von der Meldepflicht befreit, da ihre wirtschaftlichen Eigentümer automationsunterstützt aus anderen bestehenden Registern in das Register der wirtschaftlichen Eigentümer übernommen wurden. Bei den verbleibenden 71.539 meldepflichtigen Rechtsträgern wurde eine

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