Nach der Sektorenuntersuchung der Europäischen Kommission
zum E-Commerce1 und der Geoblocking-Verordnung 2018
kommt eine weitere Weichenstellung auf (vertikale) Vertriebssysteme
im online-Zeitalter" zu. Die geltende EU-Vertikale
Gruppenfreistellungsverordnung (VertikalGVO")
und die dazu publizierten Leitli-nien für vertikalen
Beschränkungen (VertikalLL") verlieren
im Mai 2022 ihre Gül-tigkeit. Diese Entwicklung fällt
zusammen mit einer Intensivierung der Tätigkeit sowohl der
Europäischen Kommission als auch nationaler
Wettbewerbsbehörden im Vertriebsbereich. Auch die
österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist in da
seit geraumer Zeit sehr rührig. Das führte dazu, das von
den 33 Entscheidungen des Kartellgerichtes zwischen2014 und 2018
der überwiegende Anteil, nämlich 22, vertikale
Sachverhalte betrafen. Die waren meist Bußgeldentscheidungen
über An-trag der BWB wegen wettbewerbsbeschränkender
Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wiederverkaufspreis.