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ARTICLE · 08 MAY 2019

Vertikal ist nicht egal – Die Zukunft der Vertriebssysteme

Nach der Sektorenuntersuchung der Europäischen Kommission zum E-Commerce1 und der Geoblocking-Verordnung 2018 kommt eine weitere Weichenstellung auf (vertikale) Vertriebssysteme im „online-Zeitalter" zu.

AustriaAntitrust/Competition Law

Nach der Sektorenuntersuchung der Europäischen Kommission zum E-Commerce1 und der Geoblocking-Verordnung 2018 kommt eine weitere Weichenstellung auf (vertikale) Vertriebssysteme im online-Zeitalter" zu. Die geltende EU-Vertikale Gruppenfreistellungsverordnung (VertikalGVO") und die dazu publizierten Leitli-nien für vertikalen Beschränkungen (VertikalLL") verlieren im Mai 2022 ihre Gül-tigkeit. Diese Entwicklung fällt zusammen mit einer Intensivierung der Tätigkeit sowohl der Europäischen Kommission als auch nationaler Wettbewerbsbehörden im Vertriebsbereich. Auch die österreichische Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) ist in da seit geraumer Zeit sehr rührig. Das führte dazu, das von den 33 Entscheidungen des Kartellgerichtes zwischen2014 und 2018 der überwiegende Anteil, nämlich 22, vertikale Sachverhalte betrafen. Die waren meist Bußgeldentscheidungen über An-trag der BWB wegen wettbewerbsbeschränkender Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Wiederverkaufspreis.

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