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ARTICLE · 22 JUNE 2016

Schischul-Kooperationen in der Kartellfalle

„Zusammen sind wir stark!" – Nach diesem Motto haben sich in letzter Zeit mehrfach Schischulen zur gemeinsamen Kundenakquise entschlossen.

AustriaAntitrust/Competition Law

Co-authored by Mag. Fabian Bösch, B.A.

"Zusammen sind wir stark!" – Nach diesem Motto haben sich in letzter Zeit mehrfach Schischulen zur gemeinsamen Kundenakquise entschlossen. Sofern derartige Kooperationen" darin münden, dass zwischen den teilnehmenden Schischulen praktisch kein Preiswettbewerb mehr stattfindet, müssen die Alarmglocken läuten.

Gemeinsame Plattformen

Seit einigen Jahren kann man beobachten, dass Schischulen gemeinsame Plattformen zur Akquisition von Kunden bilden.

Diese Plattformen können rechtlich unterschiedlich ausgestaltet sein, etwa in Form einer Personengesellschaft oder einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts. Die beteiligten Schischulen treten in der Regel gemeinsam nach außen hin unter dieser Plattform auf und bieten ihre Leistungen über die Plattform an. Die Plattform" erbringt Marketing- und Vertriebsleistungen (zB Website) und vermittelt Kunden an die beteiligten Schischulen.

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