Während die im Oktober 2019 verabschiedete EU-Richtlinie zum Hinweisgeberschutz erst in
den nächsten zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt wird,
treten in der Ukraine umfassende Regelungen zur Einrichtung von
Meldesystemen, dem Schutz sog. Whistleblower sowie zur Zahlung von
Prämien an diese bereits zu Beginn des nächsten Jahres in
Kraft.
Das vom ukrainischen Präsidenten am 13. November
unterzeichnete Gesetz zum Schutz von Hinweisgebern1
dient vor allem der Korruptionsbekämpfung2. Als
Hinweisgeber im Sinne des Gesetzes gelten natürliche Personen,
die ihnen bei beruflicher, wirtschaftlicher, gesellschaftlicher
oder wissenschaftlicher Tätigkeitsausübung bekannt
gewordene mögliche korrupte Handlungen, damit verbundene
Rechtsverletzungen oder andere Verstöße gegen das
ukrainische Korruptionsbekämpfungsgesetz melden.