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ARTICLE · 22 MARCH 2021

Schweizer Gesetzgeber Weitet "Missbrauchsverbot" Signifikant Aus

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Das Parlament revidiert das Kartellgesetz und führt das Konzept der "relativen Marktmacht" ein. Zukünftig sollen die bis anhin nur für marktbeherrschenden Unternehmen geltenden Verbote auch...

SwitzerlandAntitrust/Competition Law

Das Parlament revidiert das Kartellgesetz und führt das Konzept der "relativen Marktmacht" ein. Zukünftig sollen die bis anhin nur für marktbeherrschenden Unternehmen geltenden Verbote auch für "relativ marktmächtige" Unternehmen gelten. Gleichzeitig verankert es ein Geoblockingverbot im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

Einleitung

Mit der heutigen Schlussabstimmung hat das Parlament den Gegenvorschlag zur sogenannten Fair-Preis-Initiative angenommen. Die neuen Gesetzesbestimmungen werden folgendes vorsehen:

Einführung des Konzepts "relative Marktmacht"

Die Revision des Kartellgesetzes ("KG") dehnt die bisher nur für marktbeherrschende Unternehmen geltenden Verbote wie z.B. die missbräuchliche Lieferverweigerung oder Preisdiskriminierung (vgl. Art. 7 KG) auf "relativ marktmächtige" Unternehmen aus. "Relative Marktmacht" liegt vor, wenn ein Geschäftspartner in Bezug auf die Nachfrage oder das Angebot einer Ware oder Leistung von einem anderen

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