Das Parlament revidiert das Kartellgesetz und führt
das Konzept der "relativen Marktmacht" ein.
Zukünftig sollen die bis anhin nur für
marktbeherrschenden Unternehmen geltenden Verbote auch für
"relativ marktmächtige" Unternehmen gelten.
Gleichzeitig verankert es ein Geoblockingverbot im Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb.
Einleitung
Mit der heutigen Schlussabstimmung hat das Parlament den
Gegenvorschlag zur sogenannten Fair-Preis-Initiative angenommen.
Die neuen Gesetzesbestimmungen werden folgendes vorsehen:
Einführung des Konzepts "relative
Marktmacht"
Die Revision des Kartellgesetzes
("KG") dehnt die bisher nur für
marktbeherrschende Unternehmen geltenden Verbote wie z.B. die
missbräuchliche Lieferverweigerung oder Preisdiskriminierung
(vgl. Art. 7 KG) auf "relativ marktmächtige"
Unternehmen aus. "Relative Marktmacht" liegt vor, wenn
ein Geschäftspartner in Bezug auf die Nachfrage oder das
Angebot einer Ware oder Leistung von einem anderen