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Zur „Grundsätzlichkeit" der Bundesgerichtsurteile GABA und BMW – Die WEKO im Widerspruch zu „Lausanne" und informierter Sachlogik
Für die WEKO soll dies nur für Erheblichkeit der gesetzlichen Vermutungstatbestände, nicht aber für die Prüfung des Normelements im Allgemeinen gelten. Dies kann nicht der Sinn des höchstrichterlichen Diktums sein.

Prager Dreifuss AG




