Gesetz vom 1. April 2022 zur Änderung der Artikel
L. 414-3 und L. 414-9 des Arbeitsgesetzbuchs.
Das Gesetz vom 1. April 2022, das die Einbeziehung der
Personalvertretung in Bezug auf Telearbeit vorschreibt, wurde am
12. April 2022 veröffentlicht und tritt zum 16. April 2022 in
Kraft.
Mit der Gesundheitskrise und dem Lock-Down hat sich die
Telearbeit als neue Form der Arbeitsorganisation durchgesetzt.
Um einen Rahmen für diese Praxis zu schaffen, die auch nach
dem Ende der Covid-19-Pandemie fortbestehen sollte, unterzeichneten
die Sozialpartner am 20. Oktober 2020 ein "Übereinkommen
über die rechtliche Regelung der Telearbeit" (im
Folgenden "Übereinkommen"). Dieses
wurde das durch Großherzogliche Verordnung vom 22. Januar
2021 für allgemein verbindlich erklärt.