Beim EU-US Privacy Shield" handelt es sich um ein Abkommen
zwischen der EU und den Vereinigten Staaten, welches den Schutz
personenbezogener Daten von EU-Bürgern bei der
Übertragung in die USA regelt. Dies sollte von Seiten der USA
durch die Gewährung von Datenschutzgarantieren, insbesondere
der Eröffnung einer Klagemöglichkeit für
EU-Bürger bei Datenschutzverletzungen und Einrichtung einer
Ombudsstelle gewährleistet werden. Bereits im Februar 2016
unterzeichnete Präsident Obama ein entsprechendes Gesetz,
nämlich den Judicial Redress Act".
Die im Abkommen enthaltenen Standards für den Umgang mit
europäischen Informationen in den USA reichen nach der
jüngsten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes
(EuGH) allerdings nicht aus. Unternehmen können somit
künftig nicht mehr die Privacy Shield" – Regeln zum
Zwecke der Datenübertragung verwenden. Tun sie dies dennoch,
drohen Bussgelder nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).