DIESE LOGOS SIND BIS ZUM ERSCHEINEN DER AUSGABE AM 14. FEBRUAR FÜR DIE ÖFFENTLICHE VERWENDUNG GESPERRT.
The Legal 500 Deutschland Logos für empfohlene Kanzleien 2026
Werten Sie Ihre Internetseite mit unserem Logo auf und zeigen Sie Mandanten, dass Ihre Kanzlei von Legal 500 empfohlen wurde – dem weltweit größten juristischen Handbuch.
Wir stellen Logos in neun verschiedenen Formaten zur Verfügung. Die entsprechenden Codes finden Sie untenstehend.
Top Kanzlei 2026: Dieses Logo kann von Kanzleien verwendet werden, die im ersten Band in einem unserer Rankings in der Ausgabe 2026 empfohlen werden.


Führende Kanzlei 2026: Dieses Logo kann von Kanzleien verwendet werden, die in einem unserer Rankings in der Ausgabe 2026 empfohlen werden.


Firms to watch 2026: Dieses Logo kann von Kanzleien verwendet werden, die in einer unserer Listen “Firms to watch” in der Ausgabe 2026 empfohlen werden.
Hall of Fame 2026: Dieses Logo kann von Anwälten verwendet werden, die in einer unserer Listen “Hall of Fame” in der Ausgabe 2026 empfohlen werden.
Führender Partner 2026: Dieses Logo kann von Anwälten verwendet werden, die in einer unserer Listen “Führender Partner” in der Ausgabe 2026 empfohlen werden.


Partner der nächsten Generation 2026: Dieses Logo kann von Anwälten verwendet werden, die in einer unserer Listen “Partner der nächsten Generation” in der Ausgabe 2026 empfohlen werden.


Führender Associate 2026: Dieses Logo kann von Anwälten verwendet werden, die in einer unserer Listen “Führender Associate” in der Ausgabe 2026 empfohlen werden.


Empfohlener Anwalt 2026: Dieses Logo kann von Partnern verwendet werden, die in einem unserer redaktionellen Texte in der Ausgabe 2026 empfohlen werden.


Beitragsleister 2026: Dieses Logo kann von Kanzleien oder Einzelpersonen verwendet werden, die zusätzliche Profilinhalte zur 2026-Ausgabe beigesteuert haben.