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Neue Arbeitszeitbestimmungen im Gesundheitsbereich
Der Bundesrat hat am 27.November 2009 die Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz vom 10.Mai 2000 (ArGV 2) beschlossen. Neu geregelt werden im Gesundheitswesen die zulässige Anzahl aufeinanderfolgender Arbeitstage,die Nachtarbeit und der Pikettdienst. Die Änderungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft. Die für den Arbeitgeber günstigeren Bedingungen hinsichtlich der Verlängerung der Arbeitswoche und der Nachtarbeit müssen jedoch in den Anstellungsbedingungen konkretisiert werden, damit sieWirkung entfalten können und Kostensparpotential ausgenutzt werden kann.
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