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Vom Nennwertprinzip zum Kapitaleinlageprinzip
Steuerersparnis für Investoren und Unternehmer
Ausgangslage
Investieren Geldgeber in ein Unternehmen, ist der investierte Betrag oft grösser als der Nennwert der Beteiligungsrechte, die dafür ausgegeben werden. Haben zum Beispiel die Aktien einer Gesellschaft seit ihrer Gründung an Wert gewonnen, wird der Emissionspreis im Falle einer Kapitalerhöhung über dem Nennwert der Aktien liegen. Geldgeber müssen einen Zuschlag, Agio genannt, bezahlen. Bis anhin wurde die Wiederausschüttung dieses Agios durch die Gesellschaft wie eine Dividendenzahlung besteuert. Die Gesellschaft entrichtete die Verrechnungssteuer und die Aktionäre mussten die Ausschüttung als Einkommen versteuern. Gleich verhielt es sich bei der Rückzahlung von Zuschüssen oder Einlagen der Anteilseigner, für die keine Beteiligungsrechte ausgegeben worden waren, beispielsweise Zahlungen oder Forderungsverzichte im Rahmen von Sanierungen
